Abfallgebühren . . .  
 
 
 
Gesetzliche Vorgaben verpflichten die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft, die benötigten Entsorgungskapazitäten und die damit erforderlichen technischen Anlagen zu errichten. Für eine zukunftsfähige Entsorgung wurden und werden hohe Investitionen getätigt, die im Verhältnis von Wirtschaftlichkeit und Nutzen geplant und umgesetzt werden.
Gebührensatzung.
 

Private Haushalte:
Die Berechnung der Gebühr für die Entsorgung von Haushaltsabfällen richtet sich nach den in einem Haushalt lebenden Personen. In der Gebühr sind umfangreiche Service-Leistungen der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft enthalten.

Wichtiger Hinweis:
Der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft wird nicht automatisch mitgeteilt welche Personen einen gemeinsamen Haushalt bilden. Das kann insbesondere bei Personen mit unterschiedlichen Nachnamen in einem Haushalt dazu führen, dass sie als zwei Einpersonenhaushalte veranlagt werden, anstatt einem Zweipersonenhaushalt. Um dies zu vermeiden sollte ein Haushaltsmitglied oder der Grundstückseigentümer die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft über die gemeinsame Haushaltsführung schriftlich informieren:
Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems
Fax: 02603 972311
E-Mail: abfallwirtschaft@rhein-lahn.rlp.de

 

Jahresgebühren
 
  Ohne Eigen-
kompostierung
Mit Eigen- kompostierung*
Einpersonen-
haushalt
 € 141,60
 € 130,20
Zweipersonen-
haushalt
 € 166,20
 € 150,00
Dreipersonen-
haushalt
 € 184,20
 € 165,60

Vierpersonen-
haushalt

 € 199,20
 € 178,20
Fünf- oder Mehr-
personenhaushalt
 € 211,80
 € 187,80
Jährlicher Gebührenzuschlag
für größere Tonnen

240-l-Restabfalltonne:  €  24,00 
240-l-Biotonne*:             €  18,00
240-l-Restabfalltonne
und 240-l-Biotonne:       €  42,00




 

Zusätzliche Restabfalltonne 120-l

 €   99,00

Zusätzliche Restabfalltonne 240-l

 € 154,20

Zusätzliche Biotonne              120-l

 €   87,60

Zusätzliche Biotonne              240-l

 € 123,00

Restabfallsack

 €     3,75

* Eigenkompostierer erhalten keinen Rabatt mehr,
   wenn statt der 120-l-Biotonne eine 240-l-Biotonne
   beantragt werden  

   

Gewerbe und öffentliche Einrichtungen:
Die Berechnung der Gebühr für die Entsorgung von Gewerbeabfällen richtet sich nach dem bereitgestellten Sammelbehälter.

Die Jahresgebühr bei gemischt genutzten Grundstücken (§ 13 Abs.3 Abfallsatzung) beträgt:
96,00 €/Betriebseinheit
(ohne Zusatzgefäß)

 

Jahresgebühren
 
Gefäß Größe   Leerung
Bioabfall 120 l   14tägig

     120,00

240 l   14tägig

     148,80

Restabfall-tonne

120 l   14tägig

     126,00

240 l   14tägig

     183,60

1,1 m³ Eigentum 14tägig

     878,40

wöchentlich

  1.756,80

2 x wöchentlich

  3.511,20

1,1 m³ Miete 14tägig

  1.048,80

wöchentlich

  1.927,20

2 x wöchentlich

  3.678,60

   

Containergebühren 
(für private Haushalte und Gewerbe):
Die Containergebühren setzen sich
zusammen aus: einer Grund- und Transportgebühr und einer mengenabhängigen Entsorgungsgebühr.
Gebührensatzung.

 

Containergebühren
 
Container
Grund- gebühr/€ Transport-gebühr
Abfall-menge:
€/Tonne
Miete:
€/Woche
Großbehälter
4, 7 und 10


      
  48,00

  75,00

 

 144,00

     -

Pressbehälter
4 -20

  85,00

     -