Gewerbe/öffentliche Einrichtungen
Nachweisverordnung
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Informationen an gewerbliche Abfallerzeuger
Alle gewerblichen Abfallerzeuger sind nachweispflichtig. Erzeuger, Einsammler, Beförderer und Abfallentsorger
von gefährlichen Abfällen sind zur Führung eines Registers verpflichtet.
Selbstanlieferung zu den Abfallentsorgungsanlagen, Preise / Entgelte siehe hier
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