Aktuelles
Aktuelle Informationen
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Versand der Jahresgebührenbescheide
Bitte gründlich prüfen!
Aktuell werden die Bescheide über die Abfallgebühren im Rhein-Lahn-Kreis an die Grundstückseigentümer versandt. Fällig wird die Gebühr wie üblich in zwei Teilraten und zwar zum 1. März und 1. September 2026. Die Gebühren bleiben auch in diesem Jahr weiterhin stabil.
Zwei Fälligkeitstermine
- 1. März 2026: Rate für das 1. Halbjahr 2026
- 1. September 2026: Rate für das 2. Halbjahr 2026
Aufmerksam prüfen - Stimmen alle Angaben auf dem Bescheid?
Bei der Prüfung der Gebührenbescheide sollte vor allem darauf geachtet werden, dass die aufgeführten Personen mit der Personenanzahl auf einem Objekt übereinstimmen und dass alle Personen den richtigen Haushalten zugeordnet sind. Zudem sollte bei einem SEPA-Lastschriftmandat geprüft werden, dass die drei letzten Ziffern auf dem Bescheid mit der eigenen IBAN übereinstimmen.
Änderungen schriftlich melden
Sollten Änderungswünsche bestehen oder Daten nicht aktuell sein, bitten wir um schriftliche Mitteilung.
Änderungswünsche können nicht am Telefon entgegen genommen werden!
Mitteilung von Änderungswünschen innerhalb eines Monats unter Angabe der Objektnummer
abfallwirtschaft@rhein-lahn.rlp.de
Postanschrift: Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems
FAX: (02603) 972-6301
Für Fragen zum Gebührenbescheid stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallwirtschaft Rhein-Lahn gerne zur Verfügung. Die telefonische Erreichbarkeit ist vor allem in der ersten Woche nach dem Versand eingeschränkt, da viele Anfragem eingehen.
Kein Versand von Fälligkeitsanzeigen zum September - SEPA Lastschriftmandat empfohlen
Aus Kostengründen werden keine Fälligkeitsanzeigen zur zweiten Fälligkeit am 1. September verschickt. Über eine pünktliche Zahlung der Abfallgebühr braucht man sich keine Sorgen zu machen, wenn man der Abfallwirtschaft Rhein-Lahn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Dieses Mandat ist völlig ohne Risiko, da es jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Gleichzeitig bietet es den Vorteil, dass die rechtzeitige Zahlung der Abfallgebühren automatisch geschieht.
Infos zum SEPA-Lastschriftmandat





