Privathaushalte
Elektrogeräte
Fernseher, Geschirrspüler, Föhn, Handy und andere Elektrogeräte bergen kostbare Rohstoffe aber auch Schadstoffe. Ziel ist es, die Rohstoffe zurückzugewinnen und die Schadstoffe sicher zu entsorgen.
Abfallvermeidung durch Wiederverwendung
Unter "Bieten und suchen" können technisch intakte E-Altgeräte angeboten bzw. nachgefragt werden.
Das Elektrogesetz regelt die Sammlung, Verwertung und Entsorgung der E-Altgeräte. Zur Sammlung, Verwertung und Entsorgung sind laut Gesetz nur Hersteller, Handel und kommunale Sammelstellen berechtigt.
Kennzeichnung der Geräte
Seit dem 24. März 2006 sind alle neuen Elektrogeräte mit einer "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern"
gekennzeichnet. Das Symbol bedeutet, dass das Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Die getrennte Entsorgungspflicht gilt aber auch für die alten Elektrogeräte ohne Kennzeichnung.
Unter das Elektrogesetz fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte, wenn sie nicht explizit ausgeschlossen.
Dazu zählen auch: z.B. Möbel und Bekleidungsstücke mit elektischen Funktionen (Badschränke mit beleuchtetem Spiegel, elektronisch verstellbare Fernsehsessel, beleuchtete Kinderschuhe ...) sowie passive Endgeräte, die Strom lediglich durchleiten, z.B. Lichtschalter und Steckdosen.
Rückgabe im Handel
Große Händler (Verkaufs-/Versand- und Lagerfläche für E-Geräte größer als 400 Quadratmeter) müssen beim Kauf eines gleichwertigen Produkts das E-Altgerät zurücknehmen. Kleine E-Geräte (keine Kantenlänge größer als 25 cm) müssen große Händler immer kostenlos zurücknehmen, unabhängig vom Neukauf.
Entsorgung
Auf Anforderung werden Elektro-Großgeräte (z.B. Computer, Drucker, Elektroherd, Kühlgerät, Staubsauger, TV-Gerät) zweimal im Jahr abgeholt. Annahmestellen der Abfallwirtschaft Rhein-Lahn finden Sie hier.
Elektro-Kleingeräte (Größe: 30x20x15 cm wie z.B. Föhn, Mixer, Rasierapparat) müssen zum Schadstoffmobil, ins Abfallwirtschaftszentrum Rhein-Lahn oder zur UKEA gebracht werden.
Hinweise
Bei Abholung der E-Großgeräte werden auch E-Kleingeräte mitgenommen.
Nachtspeicherheizgeräte werden nicht abgeholt. Ordnungsgemäß abgebaute und verpackte Nachspeicheröfen werden im AWZ, nach vorheriger Anmeldung (Tel.: 02604/960662), angenommen.
Herausnehmbare Akkkus/Batterien müssen vor der Abgabe der Altgeräte entfernt werden.
Damit keine Kurzschlüsse entstehen, müssen die Pole von Lithium-Akkus/Batterien abgeklebt werden.
Zur Verhinderung von illegalen Ausfuhren dürfen E-Altgeräte nur im Handel oder bei der kommunalen Sammlung abgegeben werden.
Weitere Informationen zum Thema unter PLAN E E-Schrott einfach & richtig entsorgen