Gewerbe/öffentliche Einrichtungen
Nachweisverordnung
Informationen an gewerbliche Abfallerzeuger
Alle gewerblichen Abfallerzeuger sind nachweispflichtig. Erzeuger, Einsammler, Beförderer und Abfallentsorger
von gefährlichen Abfällen sind zur Führung eines Registers verpflichtet.
Selbstanlieferung zu den Abfallentsorgungsanlagen, Preise / Entgelte siehe hier
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