Eigentumswechsel von anschlusspflichtigen Grundstücken
Gebührenschuldner für Anschlussgebühren sind in aller Regel die Eigentümer der betroffenden Grundstücke.
Haben Sie ein anschlusspflichtiges Grundstück verkauft oder erworben, sind nach den Vorgaben der Abfallwirtschaftssatzung sowohl der Verkäufer als auch der Erwerber verpflichtet, der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft dies schriftlich mitzuteilen. Die nachfolgend aufgeführten Texte können Sie als pdf-Dateien herunterladen. Die Dateien stehen Ihnen einheitlich im Adobe PDF Format zur Verfügung. Um diese Dateien anzeigen zu können benötigen Sie den kostenlos erhältlichen Adobe Reader. Diesen können Sie hier herunterladen. (Mit rechter Maustaste auswählen - Ziel speichern unter)
Hierzu können Sie einfach das entsprechende Formular verwenden.
Bitte ausdrucken, ausfüllen und an uns zurück senden.Eigentumswechsel
Für die gleichzeitige Mitteilung über vorhandene oder gewünschte Abfallgefäße, verwenden Sie bitte den Menüpunkt "Gefäßbestellung"