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Aktuelle Informationen
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Verzögerungen bei der Abfall-Abfuhr
Aufgrund hohen Krankenstandes kann sich die Abholung von Abfall im Rhein-Lahn-Kreis verzögern. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die zur Abholung bereitgestellten Abfälle und Abfalltonnen draußen stehen zu lassen. Die Abholung wird so schnellst wie möglich nachgefahren. Wir entschuldigen uns für die Verzögerung.
Mitteilung zur Müllabfuhr in Baustelle Zollhaus
Aufgrund einer Baustelle kommt es in den kommenden Monaten zu einer Veränderung bei der Müllabfuhr. Die Anwohnerinnen und Anwohner der Aarstraße in Zollhaus mit den Hausnummern 200 bis 212 und 223 werden darum gebeten, jeweils ihre Mülltonnen am Vortag der Abholung bis 13 Uhr an die Straße zu stellen. Die Baustellenbetreiber tragen dann dafür Sorge, dass die Tonnen nachmittags an den Sammelplatz außerhalb der Baustelle gebracht werden.
Dort werden sie durch die Müllabfuhr geleert. Die geleerten Tonnen werden dann am nächsten Tag durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Baustelle zurück an die entsprechenden Häuser gebracht. Diese Regelung bleibt für die gesamte Länge der Baustelle bestehen.
Die Abfallgebühr ist fällig
Die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn weist darauf hin, dass am 1. September 2023 die zweite Rate der Abfallgebühr fällig wird. Wer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss sich um nichts kümmern - die Gebühren für die Abfallentsorgung werden automatisch abgebucht. Wenn kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, sind die Gebühren unter Angabe des Kassenzeichens/Mandatsreferenz (siehe Gebührenbescheid) auf das Konto des Abfallwirtschaftsbetriebes zu überweisen. Die Gebühr muss fristgerecht überwiesen werden, da ansonsten eine Mahnung erfolgt. Aus Kostengründen werden keine Fälligkeitsanzeigen zur zweiten Fälligkeit am 1. September verschickt.
Die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft empfiehlt allen Gebührenzahlern das SEPA-Lastschriftmandat. Die Vorteile bestehen darin, dass die Zahlungen zwei Mal im Jahr automatisch erfolgen und keine Mehrkosten durch Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung entstehen können.
Das SEPA-Lastschriftmandat muss der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft schriftlich vorliegen: Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems. Fax: 02603/9726301. Folgende Angaben sind erforderlich: Name und Anschrift, IBAN, BIC und Kassenzeichen/Mandatsreferenz (siehe Gebührenbescheid). Einen Vordruck „SEPA-Lastschriftmandat“ findet man auf der Webseite der Abfallwirtschaft www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de unter Service/Anträge.
Abfalltipp - Weggeworfene Zigaretten und das Grundwasser
Vorsicht, dieser Abfalltipp enthält Spuren von Mathe! Angenommen, eine Person wirft acht von zwölf täglich gerauchten Zigaretten auf den Boden und nicht in den Abfalleimer. Jährlich sind das 2920 Zigaretten. Mehr als 25 Millionen Menschen in Deutschland sind Raucher. Damit landen über 73 Milliarden Zigaretten in unserer Natur und Umwelt. Leider sind dies die Zahlen, die der Naturschutzbund zu wilden Zigaretten veröffentlichte. Neben dem unschönen Landschaftsbild ist die Verunreinigung des Grundwassers ein Problem. Circa 50 Liter Grundwasser werden pro Zigarette durch die circa 4000 Schadstoffe in Zigarettenkippen verunreinigt. Wenn also zwei Drittel der in Deutschland gerauchten Zigaretten in der Natur und nicht im Restabfalleimer landen, werden jährlich über 3,5 Billionen Liter Grundwasser verunreinigt. Eine Zahl, die man sich eigentlich gar nicht vorstellen kann.
Kompost ist vorrätig und kann abgeholt werden bei:
AWZ Rhein-Lahn in Singhofen,
Bei Interesse sich bitte bei Andreas Ahlbach melden. Die Telefonnummer ist 02604 9606-22 und die E-Mail-Adresse ist ukea@awz-rlk.de.
Bitte Transportgefäß und Schaufel mitbringen. Anhänger müssen mit einer Plane abgedeckt werden.