Eigenkompostiererrabatt

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Eigenkompostierung

Für die Haushalte, die sich zur Eigenkompostierung verpflichten, wird auf Antrag eine günstigere Jahresgebühr festgesetzt (Kompostrabatt/ AbfgebS § 5, Abs.1- 4).

Den Antrag können Sie ganz einfach mit diesem Formular stellen.

Hinweis: Der Eigenkompostrabatt entfällt, wenn über das satzungsgemäße Mindestvolumen hinausgehende Gefäßvolumen für Biogefäß beantragt wird (AbfS § 14, Abs. 3).

Wie man einen Kompost anlegt und warum er so nützlich ist, erfahren Sie hier.

Bitte um Beachtung: Bei der Datumseingabe für das Aufstelldatum muss zuerst der Monat und dann der Tag eingetragen werden. Für eine Bestellung am 16. Mai wird demnach 05/16/2023 eingetragen werden.

 

Eigenkompostiererrabatt

Eigenkompostiererrabatt

Bitte ausfüllen und absenden

  • Hiermit beantrage/n ich/wir für das unten genannte Grundstück die Anerkennung als Eigenkompostierer/in

  • / /
    Pick a date.
  • Ich/wir verpflichte/n mich/uns, die im Haushalt (Haus und Garten) anfallenden organischen Abfälle selbst zu kompostieren.
    Mir/uns ist es bekannt, dass die Biotonne, auch bei Eigenkompostierung - für schwer kompostierbare Stoffe - vorzuhalten ist.
    Es ist mir/uns bekannt, dass bei Zuwiderhandlung die eingeräumte Gebührenermäßigung rückwirkend ab dem 1. Januar des laufenden Veranlagungsjahres aufgehoben und die volle Jahresgebühr entsprechend der Haushaltgröße veranlagt wird.

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