Eigentumswechsel

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Eigentumswechsel von anschlusspflichtigen Grundstücken

Gebührenschuldner für Anschlussgebühren sind in aller Regel die Eigentümer der betroffenden Grundstücke.

Haben Sie ein anschlusspflichtiges Grundstück verkauft oder erworben, sind nach den Vorgaben der Abfallwirtschaftssatzung sowohl der Verkäufer als auch der Erwerber verpflichtet, der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft dies schriftlich mitzuteilen.
Hierzu können Sie einfach das entsprechende Formular verwenden.
Bitte ausdrucken, ausfüllen und an uns zurück senden.

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Eigentumswechsel

Für die gleichzeitige Mitteilung über vorhandene oder gewünschte Abfallgefäße, verwenden Sie bitte den Menüpunkt "Gefäßbestellung"