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Eigenkompostiererrabatt
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Eigenkompostierung
Für die Haushalte, die sich zur Eigenkompostierung verpflichten, wird auf Antrag eine günstigere Jahresgebühr festgesetzt (Kompostrabatt/ AbfgebS § 5, Abs.1- 4).
Den Antrag können Sie ganz einfach mit diesem Formular stellen.
Hinweis: Der Eigenkompostrabatt entfällt, wenn über das satzungsgemäße Mindestvolumen hinausgehende Gefäßvolumen für Biogefäß beantragt wird (AbfS § 14, Abs. 3).
Wie man einen Kompost anlegt und warum er so nützlich ist, erfahren Sie hier.